Gefahrgut-Transport- Rechtsberatung

Zielgruppe:

Industrie, Logistik, Handwerk, Dienstleitungsbranchen aller Art, besonders kleine u. mittlere Unternehmen, die selbst nur wenige u./od. ältere Fahrzeuge u. Hänger betreiben, bzw. Fahrer, Ladepersonal, Monteure u. Instandhalter mit unregelmäßigen Empfänger-, Verlader-, Transporteurs- Pflichten, …

Unsere Leistungen für Sie:

Wir stellen (Vertrag) externen Gb (Gefahrgutbeauftragten) für den Straßentransport.
Der externe Gb berät u. schult Ihr Personal, kontrolliert u. überwacht in Abstimmung mit Ihnen Ihre Gefahrgut-Prozesse u. Ihr Gefahrgut-Personal, hilft Ihnen bei der Erstellung von Beförderungspapieren u. Begleitdokumenten, schreibt Berichte über Aktivitäten u. Mängel u. Jahresbericht…

Info:

Rechtsgrundlagen für Straßentransport: GGVSE, ADR, GbV, ...

Es betrifft alle Unternehmen in denen eine der nachstehend genannten Aufgaben zu Gefahrguttransporten (auch begrenzte Mengen) anfallen, z.B. Auftraggeber des Absenders, Absender, Verlader, Beförderer, Befüller, Verpacker, Fahrer, Empfänger,
Auch Unternehmen, die wegen geringfügiger Transporte keinen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen, haben Mindest-Pflichten aus dem Gefahrguttransport-Recht zu erfüllen!

Bei kennzeichnungspflichtiger Beförderung
— Gefahrgutbeauftragten (Gb) bestellen:

Alle Unternehmen, die an kennzeichnungspflichtigen Beförderungen beteiligt sind, z.B. als Verpacker, Verlader, Versender, Empfänger, Gefahrgutfahrer, Beifahrer, Beförderer, Befüller, Disponenten, Belader u. sonst. Lagerpersonal, Fahrzeugführer, haben mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen.
Gb-Ausbildung = Verkehrsträger bezogen (Straße/Bahn/Binnen-/Hochseeschiff-/Luft-Transport)
Der Lehrgangs schließt mit Prüfung vor der IHK ab. Die bestandene IHK-Prüfung wird mit Schulungsnachweis + IHK-Registrier-Nr. dokumentiert, die den Inhaber zur Ausübung der Funktion des Gefahrgutbeauftragten für die Zeitdauer von 5 Jahren ermächtigt.
Vor Ablauf der 5-Jahresfrist muß dieser erneute eine Prüfung bei der IHK ablegen, um weiter als Gb tätig sein zu dürfen.

Das Unternehmen muß einen internen Gb schriftlich bestellen / externen Gb schriftlich (vertraglich) verpflichten.
Bestellurkunde und Schulungsnachweis sind bei Behördenkontrollen vorzulegen.
Der Gb hat die betrieblichen "beauftragten Personen" u. " sonstigen verantwortlichen Personen" im Gefahrguttransport regelmäßig zu schulen, Transportvorgänge zu überwachen u. diese Geschäftsvorgänge zu dokumentieren.

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Bei NICHT-kennzeichnungspflichtiger Beförderung
—  trotzdem Ausbildung, Beauftragung, Unterweisung, Begleitpapiere:

Unternehmen, die „nur“ an nicht kennzeichnungspflichtigen Beförderungen beteiligt sind (Mindermengen < 1000 Punkten, bei denen der Fahrer keine ADR-Bescheinigung benötigt, für die aber gefahrgutrechtliche Begleitpapiere zu erstellen, mitzunehmen oder zu empfangen sind), brauchen keine Gb bestellen oder verpflichten.

Die Unternehmer müssen aber trotzdem die regelmäßige, mindestens jährliche Schulung der am Gefahrguttransport (wenn auch nur in Kleinmengen) beteiligten betrieblichen Beschäftigten absichern und bei Behördenkontrollen diese nachweisen.

Beauftragte Personen" und "sonstige verantwortliche Personen" - Erklärungen lt. § 6 GbV(Gefahrgutbeauftragtenverordnung):

"Beauftragte Personen" sind Weisungsberechtigte, die im Auftrag der Geschäftsleitung Entscheidungen zu Gefahrguttransporten treffen, wie z.B. Leiter von Betrieben, Niederlassungsleiter, Baustellenleiter u. Lagerleiter, Halter u./od. Betreiber von Fahrzeugen, TC, ..., ausdrücklich mit Leitungsaufgaben betraute Mitarbeiter, ...

"Sonstigen verantwortlichen Personen" sind auf Anweisung Handelnde, die ausdrücklich mit Aufgaben zu Gefahrguttransporten betraut sind, wie z.B. Verpacker, Verlader, Versender, Empfänger, Gefahrgutfahrer, Beifahrer, Beförderer, Befüller, Disponenten, Belader u. sonst. Lagerpersonal, Fahrzeugführer, die keine ADR-Bescheinigung benötigen, weil sie nur "geringe Mengen" Gefahrgut transportieren , Mitarbeiter, die Beförderungspapiere schreiben, Mitarbeiter, die Gefahrgut übergeben ...

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Betriebs- u. stoffspezifische Schulung der "Beauftragten Personen" u. "sonstigen verantwortlichen Personen" bei Tätigkeiten mit Gefahrgut (GG) durch unsere Gefahrgut-Beauftragten (Gb):

Alle Beschäftigten eines Unternehmens, die mit Aufgaben zu Gefahrgut betraut sind, müssen regelmäßig wiederholend speziell zu den in ihren Verantwortungsbereichen anfallenden Pflichten geschult werden.
Schulungspflicht für „Beauftragte“ u. „sonstige verantwortliche Personen“ besteht grundsätzlich (unabhängig von der Pflicht, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen).
Schulungsnachweise müssen 5 Jahre für Behörden kontrollfähig gehalten werden.

Schulungs-Blöcke:
Grundlagen + Aufgabebezogenes + Sicherheitsverpflichtung
Schulungs-Inhalte:
GG-Vorschriften, tangierendes Recht, GG-Stoffklassen, Gefährdungen u. Schutzmaßnahmen, Papiere, GG-Umschließungen, Versand, Kleinmengenregelung, Bezettelung, Beförderungsarten, Fahrzeuge u. Kontrolle, Geeignetes Kfz u. Personal, Kfz-Ausrüstung, Explosionsschutz, Pflicht, Verantwortung, Haftung, Verhalten bei Vorfall u. Unfall, Anti-Terrormaßnahmen für Güter mit hohem Gefahrpotential, Literatur-Quellen, ...

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