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Zielgruppe:
Industrie, Handel, Verwaltung, Logistik, Handwerk, Dienstleitungsbranchen aller Art |
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Unsere Leistungen für Sie:
Wir erstellen oder aktualisieren Ihnen auf Anforderung Ihre firmenspezifische Arbeitsschutz-Rechtsübersicht“
und Ihre „firmenspezifische Arbeitsschutz-Unterweisungsübersicht“
Wir unterstützen Sie damit in Ihrer
Rechtspflicht § 4 (1) u.(2) BGV A1.
Wir beraten Sie situationsgerecht zum jeweils aktuell gültigen Arbeitsschutzrecht |
Info über wesentliche
Staatliche Arbeitsschutz-Vorschriften u. Technische Regeln:
ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) – Pflichten u. Rechte von Arbeitgebern u. Arbeitnehmern
ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz)
ArbZG (Arbeitszeitgesetz)
JArbSchG(Jugendarbeitsschutzgesetz)
KindArbSchV (Kinderarbeitsschutzverordnung)
MuSchG (Mutterschutzgesetz)
ArbStättV + ASR (Arbeitsstättenverordnung)
BaustellV + RAB (Baustellenverordnung)
FPersV (Fahrpersonalverordnung)
BildSchArbV (Bildschirmarbeitsverordnung)
LastHandhabV (Lasthandhabungsverordnung)
DruckLV (Druckluftverordnung)
GefStoffV + TRGS (Gefahrstoffverordnung)
PSA-BV (Benutzungsverordnung für Persönliche Schutzausrüstungen)
BioStoffV + TRBA(Biostoffverordnung)
StrlSchV (Strahlenschutzverordnung)
RöV (Röntgerverordnung)
LärmVibrationsArbSchV (Lärm- u. Vibrations- Arbeitsschutzverordnung)
BNichtrSchG (Bundesnichtraucherschutzgesetz)
KoptStrlEMFV (Künstliche optische Strahlung u. Elektromagnetische Felder-VO) in Vorb.
GPSG + VO (Geräte- u. Produktsicherheitsgesetz)-Beschaffenheit vor Inverkehrbringen.
Zugehörige Verordnungen präzisieren u. setzen EU-Richtlinien in deutsches Recht um. z.B.:
EU: RL Maschinen (1998/37/EG) 2006/42/EG
BRD: 9.GPSGV (Maschinen-VO)-Beschaffenheit von Maschinen
vor Inverkehrbringen.
Zugehörige (harmonisierte) Normen
präzisieren die Beschaffenheitsanforderungen.
EU: RL El. Betriebsmittel (73/23/EG)
BRD: 1.GPSGV (Elektr. Betriebsmittel zur Verwendg.
innerhalb best. Spannungsgrenzen)
Beschaffenheit vor elektr. BM vor Inverkehrbringen
Zugehörige (harmonisierte) Normen
präzisieren die Beschaffenheitsanforderungen.
EU: RL Druckbehälter (97/23/EG)
BRD: 14.GPGSV (Druckgeräte-VO)-Beschaffenheit Druckgeräte vor
Inverkehrbringen
Zugehörige (harmonisierte) Normen
präzisieren die Beschaffenheitsanforderungen.
BetrSichV + TRBS (Betriebssicherheits-VO) + alte TR für ÜA
(Überwach.-bedürft. Anl.)
Mindestbeschaffenheit von Arbeitsmitteln vor Ihrer Zurverfügungstellung zur Arbeit durch den Unternehmer und vor
Ihrer Benutzung durch die Arbeitnehmer bei der Arbeit
Zugehörige TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) präzisieren die Vorordnung.
Bestandsschutz für alte Arbeitsmittel (Maschinen, Anlagen, Geräte) gibt es nur, solange nicht mit ihnen gearbeitet wird.
Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel:
Beschaffenheitsanforderungen finden sich insbesondere in Verordnungen zum GPSG (Geräte-u.
Produktsicherheitsgesetz), aber auch in anderen Rechtsvorschriften., z.B.
EmVG (Gesetz über elektromagnet.
Verträglichkeit von Geräten)
MPG (Medizinproduktegesetz),
GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße+Eisenbahn), …
Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel (§7 BetrSichV):
Arbeitsmittel müssen jeweils den Rechtsvorschriften genügen, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens gelten
bzw. galten, mindestens jedoch den Anforderungen des Anhangs 1 bzw. Anhangs 4 Abschnitt A ggf. Abschnitt B.
Näheres ist folgend ausgeführt.
Inhalte zu Beschaffenheitsanforderungen aus ehemaligen BGVR
(Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften u. Regelwerken)
für sog."Alt-Maschinen “ finden Sie heute im Regelwerk der BGen.
So finden Sie ehemalige ZH1/...-Schriften
oder als Vorschrift zurückgezogene maschinenspezifische UVVen heute unter: BGR 500 Nr. .... .
Sie beinhalten die
ehemaligen Beschaffenheitsanforderungen für Maschinen/Arbeitsgerät zur Zeit ihrer Herstellung. Dieser ehemalige
technische Stand entspricht aber meist nicht mehr den heutigen Anforderungen nach dem „Stand der Technik“.
Der und noch einiges mehr werden aber im §4 BetrSichV für „Arbeitsmittel zu Benutzung bei der Arbeit“
vor ihrer Benutzung gefordert.
Bei heutigen Prüfungen von Maschinen auf deren Eignung zur Bereitstellung zur Arbeit (entsprechend den Mindestvorschriften
aus Anh.1 BetrSichV bzw. der neuen EG-MRL), speziell Maschinen, für die (noch) keine speziellen Rechtsvorschriften
u. Normen verfügbar sind, für „Altmaschinen“ mit Baujahren vor 2002 (vor der BetrSichV), sind
häufig zusätzlich die ehemaligen berufsgenossenschaftlichen Schriften, aber auch alte u. neue nationale Normen und
Standards als wertvolle Erfahrungen mit heranzuziehen. |
BGVR- Berufsgenossenschaftliches Vorschriften- und Regelwerk |
§ 12 BGV A1:
(1)Der Unternehmer hat den Versicherten die für sein Unternehmen geltenden
Unfallverhütungsvorschriften an geeigneter Stelle zugänglich zu machen.
(2) Der Unternehmer hat den mit der Durchführung von Maßnahmen nach§ 2 Abs. 1 betrauten Personen
die für ihren Zuständigkeitsbereich geltenden Vorschriften u. Regeln zur Verfügung zu stellen. |
BGV A (Allgemeine Vorschriften/Betriebsorganisation)
BGV B (Vorschiften über Einwirkungen am Arbeitsplatz)
BGV C (Vorschriften über Betriebsarten und Tätigkeiten)
BGV D (Vorschriften über Arbeitsplatz und Arbeitsverfahren)
BGR (Umsetzungshilfen zu BGV, techn. Spezifikationen z.B. aus harmonisierten Normen,
BG-Erfahrungen, ...) BGR mit direktem Bezug auf BGV erhalten die gleiche Nummer
BGI (spezielle Zusammenstellg. für Branchen, Betriebsarten, Betrieb, Bereiche,
Arbeitsplätze)
BGG (Grundsätze für Arbeitsmittelprüfung, arbeitsmedizin. Untersuchung,
sonstige Verfahren) |
Unabhängig davon sollten Sie selbst eine betriebliche Stelle einrichten, an der Ihre Mitarbeiter u.
verantwortlichen Leiter über PC die für sie und ihren Zuständigkeitsbereich zutreffenden staatlichen und
berufsgenossenschaftlichen
Vorschriften u. Regelwerke im Arbeitsschutz einsehen u. ggf. kopieren, drucken u. mitnehmen können.
(Rechtsforderung § 12 (1) u.(2) BGV A1 |
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Zielgruppe:
Industrie, Handel, Verwaltung, Logistik, Handwerk, Dienstleitungsbranchen aller Art |
Unsere Leistungen für Sie:
1. Durchführung von arbeitsplatz- u. stoffbezogenen Erst-, regelmäßigen-
u. besonderen Unterweisungen der Beschäftigten zu allen notwendigen Gefährdungen u.
Schutzmaßnahmen, die mit deren betrieblicher Tätigkeit verbunden sind, mit Beleg.
2. Bereitstellung von firmenspezifisch aufbereiteten
Schulungs-/Unterweisungsmaterialien (Aufbereitung von Ergebnissen der betriebl.
Gefährdungsanalysen als Unterweisungsgrundlage, Verkürzung von Hersteller-Betriebsanleitungen für Werkzeuge u.
Arbeitsmaschinen, Erarbeitung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoff-/ BioStoff-/ Abfall-Umgang u. Verwendung
gefährlicher Maschinen u. Geräte.
Wir erleichtern Ihnen, dem verantwortlichen Leitungspersonal, Ihre gesetzlichen Aufgaben einer fristgemäßen,
arbeitsplatz- u. stoffbezogenen, ggf. anlaßbezogenen Unterweisung wesentlich, indem wir Ihnen
zeitaufwendigen Vorbereitungsarbeiten abnehmen.
Auf Anforderung übernehmen wir auch die Wissensaktualisierung des Leitungspersonals
bezüglich
sich ständig veränderndem Arbeitssicherheits- u. Umweltschutz-Recht.
Durch unsere Arbeit mit Betrieben unterschiedlichster Branchen u. Unfallversicherungsträger haben wir gute
Möglichkeiten, positive Erfahrungen weiterzugeben u. vor negativen Entwicklungen rechtzeitig zu warnen.
3. Zu folgenden allg. Unterweisungsthemen können wir (ggf. unter Einbeziehung Ihrer
firmenspezifischen Bedingungen u. Vorschriften) kurzfristig Ihre Mitarbeiter schulen:
02. Betriebsorganisation/Arbeitgeberpflichten
02. Information überneue Gesetze u. Regelwerke im Arbeitsschutz
02. Arbeitsschutzmanagement in kleinen u. mittleren Unternehmen
02. Fremdfirmeneinsatz mit Werkvertrag
02. Verantwortung, Haftung, Rechtsfolgen für Arbeitgeber u. Gleichgestellte
02. Arbeitgeberpflichten
02. Verkehrssicherungspflichten der Arbeitgeber
02 Arbeitnehmerpflichten u. Arbeiten nach betrieblichen Regeln
03. Grundlagen im Arbeitsschutz/ Arbeitnehmerpflichten
03. Erst-Unterweisung für Neue Mitarbeiter
03. Arbeitsschutzgrundlagen 1 für Arbeitgeber u. Arbeitnehmer (Info AS-System)
03. Arbeitsschutzgrundlagen 2 für Arbeitgeber (Betriebsorganisation)
03. Betriebliche Beauftragte (Wer muß wofür? …)
03. Schulung von Sicherheitsbeauftragten
03. Erfolgreich Präsentieren
04. Arbeitsstätten-Sicherheit
04. SRS- Stolpern-Rutschen-Stürzen erfolgreich vermeiden
04.Arbeitsstättenverordnung – Rechte u. Pflichten
04. Arbeitstätten: Sicherheits- u. Gesundheitsschutz-Kennzeichnung
04. Arbeitsstätten: Innenbeleuchtung planen
04. Verkehrswege- Beschaffenheit
04. Bildschirm-Arbeitsplätze einrichten u. betreiben
04. Küchenarbeitsplätze u. Lebensmittehygiene
04. Infektionsschutz in der Gastronomie
04. Kombinierte allg. Büro-Arbeitskräfte-Unterweisung
04. Arbeitschutz im Call-Center
04. Steh-Sitz-Dynamik im Büro
04. Datenschutz-Unterweisung
04. Betreiben einer Groß-Beschneiungsanlage
05. Elektrosicherheit
(elektrotechn. Grundlagen, Auswahl u. Einsatz elektr. Betriebsmittel, Arbeiten an
elektrischen Anlagen < 1kV, Prüfen elektrischer Anlagen, Erste Hilfe bei Elektro-Unfall,
Elektro-Explosionsschutz)
05. Blitzschutz
05. Umgang mit elektrischen Geräten
05. Stahlenschutz
05. Laser-Anwendungen
05. Baustrom / Baustellen-Elektrosicherheit
05. EMF (Elektromagnetische Felder)
05. Arbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung
06. Geräte- u. Produktsicherheit + sichere Verwendung GPSG + VO, BetrSichV- TRBS, …)
06. BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) umsetzen (Bereitstellen, Betreiben, Prüfen v.
Arbeitmitteln u. Überwachungsbedürftigen Anlagen)
06. MPBetreibV (Medizinproduk-Betreiber-Verordnung)
06. Umgang mit einfachen Handwerkzeugen (Hammer, Zange, Schraubenzieher,
Schraubenschlüssel, Messer/Sicherheitsmesser, Leitern, Kleingerüste)
06. Hochgelegene Arbeittsplätze – Mindestvorschriften der Betriebssicherheitsverordnung
06. Leitern u. Tritte (Aufbau, Verwendung, Prüfung, …)
06. Gerüste u. Fahrgerüste (Aufbau, Verwendung, Prüfung, …)
06. KAM (Kraftbetrieben arbeitsmittel)
06. Sicherheits-Anforderungen an in Verkehr gebrachte Maschinen
06. Instandhaltungsarbeiten an Maschine u. Anlagen
06. Sicherheit an IRT (Industrierobotertechnik)
06. Kfz-Werkstatt (Sicherheit bei Arbeiten aller Art)
06. Spanende Maschinen (Dreh/Fräs/Bohr/Schleif/Gewinde/Hobel/Säge…)
06. Spanlose Maschinen (Pressen/Scheren/Nieten/Biegen/Rollen/Walzen/Schußaqpparate/Laser)
06. Mobile Hub- u. Arbeitsbühnen (Auf- u. Abbau, Verwendung, Prüfen, ..)
06. Gartenbau; Gefährdungen u. Schutzmaßnahmen
06. Schweißen, Schneiden, Löten
06. Plasma Brennen
06. Schweißen in Behältern u. engen Räumen
06. Lackieren
06. Klima-Kälte-Montagen
07. Gefahrstoffe + sicherer Umgang (Verwendung, Lagerung, Umfüllen, …)
07. Gefahrstoffe kpl. (GefStoffV umsetzen, Grundlagen für den Umgang mit Gefahrstoffen
aller Art, AN-Schulung, AG-Schulung, Labor-Absaugschränke,
Gefahrstoff-Lagerschrank, …)
07. Gefahrstoffe in der Kfz-Werkstatt
07. wgStoffe (wassergefährdende Stoffe – Umgang)
07. Giftpflanzen
07. Sauerstoffmangel
07. KMF-Mineralwolle.Dämmstoffe-Umgang
07. Magnesium- Brennbare NE-Metalle bearbeiten
07. Biostoffe Umgang (beabsichtigt und unbeabsichtigt)
08. Transport u. Verkehr
08. Außendienst-Mitarbeiter
08. Verkehrswege-Sicherheit
08. Heben-Tragen, Muskel- u. Skelett-Belastungen, …., LasthandhabV umsetzen
08. Lastaufnahmemittel im Hebezeugbetrieb
08. Kranen
08. Flurförderzeuge u. Anbaugeräte benutzen (kpl. Ausbildungssatz f. FFZ-Führer)
08. Lagerlogistik: Lagern, Transport, Kommissionieren, verpacken, Verladen, Versenden, Lager- u. umschlagtechnik, ….
08. Transport- u. Lagerarbeiten, Lager, Stapel, Schäden, wgStoff-Lager
08. Fördermittel, Stetigförderer, Anlegeaufzüge (Lastaufzüge)
08. Fahrzeuge betreiben
08. Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenk- u. Ruhezeiten, ArbZG, …)
08. Fahrsituationen (Alkohol, Drängeln, Bremsweg, Raser, Fahren im Winter, …)
08. Be- u. Entladen von Fahrzeugen – Rampen
08. Ladepersonal, Hubladebühnen
08. Sicheres Be- u. Entladen
08. Transporte mit Kleintransporter, LKW, TKW, Bus
08. Ladungssicherung, kpl. Ausbildungsprogramm für jeden Anspruch
08. Ladungssicherung-Kleintransporter
08. Gefahrguttransport - Straße, kpl. Ausbildungsprogramm für alle Ansprüche
08. Schulung „Beteiligte“ §6 GbV (Gefahrgutbeauftragtenverordnung)
08. Heizöl-Transport- Fahrerpflichten
09. PSA (Persönliche Schutzausrüstungen) – Beschaffenheit u. Verwendung
09. Grundlagen-Recht, Arbeitnehmer-Unterweisung
09. PSA (Augen-, Hand-, Atem- u. Gesichtsschutz, Fuß-, Haut-, Kopfschutz,
Lärm+Gehörschutz,
Schutz- u. Warnkleidung, Stechschutz, PSA gegen Ertrinken u.
gegen Absturz)
10. Brandschutz u. Sicherheitsmanagement
10. Vorbeugender u. abwehrender Brandschutz; Arbeitnehmer-Unterweisungen
10. Flucht- u. Rettungswege, Not- u. Sicherheitsbeleuchtung, …
10. Explosionsschutz-Grundlagen für Arbeitgeber u. Arbeitnehmer
11. Bauarbeiten u. Baustellen- Sicherheit
11. kpl.-Unterweisung f. Arbeitnehmer)
11. Aus Unfällen lernen
11. Straßenbaustellen einrichten – Maße
11. Elektrosicherheit auf Bau- u. Montagestellen, Baustromversorgung u. Lärm
11. Absturzsicherung auf Arbeitplätzen u. Verkehrswegen, Arbeiten an bestehenden Anlagen
(Hoch/Tief), Bau- u. Montagestellen- Anzeige, Abbrucharbeiten, Gräben, Erd- u. Felswände,
Gasleitungen
11. Bauarbeiten im Engen Raum, Ex im Kanal
11. Fremdfirmen-Einsatz
11. Hausmeister- u. Gartenbau-Tätigkeiten
11. Bausteine der Bau-BG
20. Umweltschutz
20. Agenda 21
20. Umweltdaten Deutschland
20. Kfz- Umweltschutz, Feinstaub-Plaketten-VO
20. KrW-AbfG + tangierende Vesetze u. VO
20. BImSchG, BImSchV, TA Luft+Lärm
20. Fluids, Kühlschmierstoffe (Einsatz, Wartung, pflege, Entsorgung…)
20. Wasser u. Abwasser; TensidV, WMRG, Einleitbediingungen….
20. Altöl (Arten, Auftreten, Eigenschaften, Umgang, Lagerung, Proben, Entsorgung, ….)
20. Fachbetriebe nach §19 l WHG |
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Zielgruppe:
Industrie, Handel, Verwaltung, Logistik, Handwerk, Dienstleitungsbranchen aller Art |
Unsere Leistungen für Sie:
Unsere praxiserfahrenen Betriebsplaner, Technologen u. Sicherheitsfachkräfte halten ihr Wissen aktuell
und beraten u. unterstützen Sie bei der Vorbereitung u. Umsetzung Ihren technologischen Planungen u. Projekte. |
Info:
Bau- u. betriebssichere, ergonomische, barrierefreie Arbeitsstätten- u. Arbeitsplatzgestaltung
erfordern ein hohes Maß an Betriebserfahrungen und aktuellem Rechtswissen.
ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) u. ASR (Arbeitsstättenrichtlinien),
BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) u. TRBS (Technische Regeln zur BetrSichV), IndBauRL
(Baulicher Brandschutz im Industriebau),
LöRüRL (Löschwasser-Rüchhalteanlagen- Bemessungs-RL),
12. BImSchV (Störfallverordnung)
u.a. Rechtsvorschriften, Normen u. Regeln sind jeweils in ihrer aktuellen Fassung zu beachten.
Problembereiche:
Fußbodengestaltung, Raumaufteilung, Luftvolumen, Fenster-, Tor- u. Türauslegung, Arbeitsplatz- u.
Nebenflächengestaltung, Transportwegoptimierung u. Spezial-Lagerraum-Planung, Beleuchtung, Klima, Be- u. Entlüftung,
Filtertechnik, Sicherheitskennzeichnung, Sanitär- u. Sozialräume, Lärm- u. Lärmschutzmaßnahmen,
Vibrationsschutzmaßnahmen,… |
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Zielgruppe:
Industrie, Handel, Verwaltung, Logistik, Handwerk, Dienstleitungsbranchen aller Art |
Unsere Leistungen für Sie:
Unsere Elektrofachkräfte u. fachkundig befähigten Prüfer übernehmen erforderliche
Prüfungen im Rahmen ihrer Befähigungen mit jeweils geeigneter Meß- u. Prüftechnik unter Anwendung der
in Vorschriften, Regelwerken u. Normen festgelegten bzw. von Herstellern empfohlenen Prüfverfahren.
s.u. Prüfen von Medizinprodukten u./od. elektrischen
Betriebsmitteln u. Anlagen |
Info:
Durch unsachgemäßen Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln entstehen immer wieder erhebliche
Sach- und Personenschäden aufgrund von Bränden und elektrischer Durchströmung.
Unternehmer u. Leitungspersonal sind für elektrotechnisch einwandfreien u. betriebssicheren Zustand aller an ihre
Arbeitnehmer zur Nutzung übergebenen elektrischen Maschinen, Geräte u. Anlagen verantwortlich.
Um Unfälle zu vermeiden, fordern
Unfallverhütungsvorschriften BGV A2/GUV 2.10/VBG 4
und DIN, VDE, VdS-, VDI-Richtlien die Prüfung dieser Technik
.......vor Erstbenutzung und danach
.......regelmäßig in Abhängigkeit der Nutzungsbedingungen und dem Verschleiß
.......außerordentlich nach besonderen Vorkommnissen, z.B. Unfällen.
Empfohlene Prüffristen für nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Prüffrist 6 Monate
Bäder: Flüssigkeitsstrahler,Wassersauger(Saug-Schrubb-Geräte),Unterwassersauger, Zentrifugen,
Verlängerungs- u. Geräteanschlüsse, ...
Küchen für Gemeinschaftsverpflegung: Aufschnittmaschinen, Kaffeeautomaten, Kochplatten, Toaster,
Rührgeräte, Wärmewagen, Warmhaltegeräte, Verlängerungs- u. Geräteanschlußleitungen,
elektrische Handgeräte, ... (Ausnahme: Sonstige Küchen = 1Jahr)
Prüffrist 1 Jahr
Elektrische Hauswirtschaftsgeräte: Toaster, Handrührgeräte, Warmhalteplatten, Verlängerungs- u.
Geräteanschlußleitungen ...
Wäschereien: Bügeleisen, Bügel- u. Nähmaschinen, Verlängerungs- u. G
eräteanschlußleitungen ...
Labors: Verdampfer, bewegliche Analysegeräte, Heizgeräte, Meßgeräte, netzbetriebene Laborgeräte,
Tischleuchten, Rührgeräte, Verlängerungs- u. Geräteanschlußleitungen ....
Gebäudereinigung: Staubsauger, Bohner- u. Bürstengeräte, Teppichreinigungsgeräte, Verlängerungs- u.
Geräteanschlußleitungen ...
Werkstätten, Baustellen, Grünanlagenpflege: Hand- u. Baustellenleuchten, Handbohrmaschinen, Winkelschleifer,
Band- u. Schwingschleifer, Hand- u. Bautischkreissägen, Stichsägen, Schweißgeräte, Lötkolben,
Belüftungsgeräte, Flüssigkeitsstrahler, mobile Abrichthobelmaschinen, Späneabsaugung, Mischer,
Bohrhämmer, Heckenscheren, Häcksler, Rasenmäher, Baustellenverteiler, Verlängerungs- u.
Geräteanschlussleitungen, ...
Prüffrist 2 Jahre
Pflegestaionen/ Heime: Föne, Frisierstäbe, Infrarotleuchten, Rasierapparate, Flaschenwärmer, Heizkissen,
Heizöfen, sonstige elektrische Handgeräte, Tisch- u. Stehleuchten, Verlängerungs- u.
Geräteanschlußleitungen, Radios, Netzteile für Telefon
Büros: PC, Fax, Drucker, Kopierer, Scanner, Aktenvernichter, Diktiergeräte, Netzteile für Telefone, LapTop,
Foto- u. Videotechnik, ..., Overhead-Projektoren, Beamer, Ferseh- u. Rundfunkgeräte, Arbeitsplatzleuchten,
Stempelmaschinen, Ventilatoren, Lüfter, Klimageräte, Fußbankheizung, Mobile Kopiergeräte,
Laminiergeräte, Verlängerungs- u. Geräteanschlußleitungen,... |
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Zielgruppe:
Industrie, Handel, Verwaltung, Logistik, Handwerk, Dienstleitungsbranchen aller Art |
Unsere Leistungen für Sie:
1. Wir planen mit Ihnen die Sicherheitsanforderungen für zu erwerbende, umzubauende u. selbst zu
erstellende Maschinen u. Arbeitsmittel und deren Aufstell- u. Betriebsstandorte.
2. Wir kontrollieren u. Überwachen die Aufstellung, Inbetriebnahme u. den Rückbau von
Arbeitsmitteln (Maschinen, Neu-Maschinen, Maschinenstraßen, Verkettungen, aufge-arbeiteten Altmaschinen u.
Eigenbaugeräten).
3. Wir prüfen „Neu“-Maschinen u. "Alt"-Maschinen auf Einhaltung der in der
BetrSichV (Anhang) geforderten Mindestbeschaffenheitsanforderungen hinsichtlich Sicherheit vor der Bereitstellung u.
Benutzung zur Arbeit.
4. Gefährdungsanalyse: Wir ermitteln (Rest-)Risiken und
Nachrüst-Bedarf , um die Bereitstellung nach dem „Stand der Technik“
sicherzustellen.
5. Wir geben notwendige Sicherheits-Empfehlungen, wenn sich der Wiederaufbau und der Weiterbetrieb einer
Maschine/Anlage noch lohnt, und wir helfen Ihnen bei der Bewertung und Entscheidungsfindung, wenn eine Maschine ersetzt
werden sollte |
Info:
Hand- und Maschinenwerkzeuge, Geräte, Maschinen, verfahrenstechnische Anlagen unterliegen unterschiedlichsten
Belastungen. Von der bestimmungsgemäßen Handhabung, der Pflege, der Wartung und Instandhaltung hängt
es oft ab, welche Qualität und welche Standzeiten mit ihnen erreicht werden.
Heute ist noch genauer zwischen Kosten und Nutzen abzuwägen, ob sich intensive Reparaturen, Nachrüstungen
und Anpassungen von Maschinen an den "Stand der Technik" noch lohnen, oder ob es nicht besser ist, neu zu investieren.
s.u. Prüfung Maschinen und SiTec |
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Zielgruppe:
Industrie, Handel, Verwaltung, Logistik, Handwerk, Dienstleitungsbranchen aller Art |
Unsere Leistungen für Sie:
Wir helfen bei der Umsetzung der Anforderungen aus der neuen GefStoffV + Regelwerken.
Diese Anforderungen gelten unabhängig von Betriebsgröße u. Mitarbeiter-Anzahl:
- Ermittlungspflicht (Welche Gefahr droht?),
- Erstellen Gefahrstoff-Kataster
- Schutzstufen-Einstufung der Gefahrstoff-Tätigkeiten
- Überwachungspflicht (mit Arbeitsplatz-/Arbeitsstoff-Messungen AGW/BGW),
- Schutzmaßnahmen umsetzen (n. Priorität –techn.-, organisator.-,
personenbezogene-) nach den ermittelten Schutzstufen
- Betriebsanweisung und Unterweisung (konkret stoff- und arbeitsplatzbezogen),
- Unterrichtung u. Anhörung der Arbeitnehmer, die in besonderem Maße Einflüssen u.
Wirkungen von Arbeitsstoffen ausgesetzt sind,
- Hygienemaßnahmen (Verschlußsicherheit, Sanitärräume,
Hautschutz, ...),
- Verpackung u. Kennzeichnung der Gefahren beim Umgang mit Gefahrstoffen,
- Aufbewahrung (Bereitstellg.+Lagern unter der Gefahr entspr. techn. org. Beding.),
- Erlaubnispflicht für Lagern > 10.000 Liter brennbare Flüssigkeit (ehem. VbF AI)
oder Umfüllen > 1m³/h brennb. Flüss.(ehem.VbF AI)
- Beachten von sVAwS u. WHG beim Lagern wassergefährdender (Gefahr-)Stoffe
- Gefährdungsanalyse + Explosionsschutz-Dokument (BetrSichV) erforderlich, wenn bei
Gefahrstoffarbeiten gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann.
- Sicherheitstechnik, Maßnahmen bei Havarien, Betriebsstörungen und Unfällen,
- Arbeitsmedizinische Vorsorge- u. Folge- Untersuchungen,
Vorsorge-Kartei …
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Rechtsgrundlagen:
GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) + Regelwerke (TRGS, TRBS, …),
ChemG /Reach (die Marktzulassungsgesetze für neue Chemikalien),
BetrSichV + TRBS (Betriebssicherheitsverordnung + Regelwerk) - beinhaltet die Regelungen
der ehem. Verordnung über Anlagen zum Umgang mit brennbare Flüssigkeiten - VbF , Druckbehälter, …
WHG u. VAwS (Wasserhaushaltgesetz u. sVAwS - die länderrechtliche Anlagenverordnung
zur Verwendung sicherer Technik im Boden- u. Gewässerschutzbereich) … |
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Zielgruppe:
Industrie, Logistik, Handwerk, Dienstleitungsbranchen aller Art, besonders kleine u. mittlere Unternehmen, die selbst nur wenige
u./od. ältere Fahrzeuge u. Hänger betreiben, bzw. Fahrer, Ladepersonal, Monteure u. Instandhalter mit
unregelmäßigen Empfänger-, Verlader-, Transporteurs- Pflichten, … |
Unsere Leistungen für Sie:
Unsere Sicherheitsfachkräfte und Gefahrgutbeauftragte beraten und schulen Sie und Ihre
Mitarbeiter entsprechend Erfordernis zu folgenden Themen:
1. Schulung/ Unterweisung zu Ladungssicherung (Rechtsgrundlagen,
Zurrmittel-Arten u. Verwendung, Prüfung, einfache Zurkraft-Berechnung mit geeigneten Hilfsmitteln, Lastverteilungplan,
, auch für Kleintransporter u. Hänger wichtig)
(s.u. "Schulungen T1 und T2")
2. Schulung/ Unterweisung zu richtigem Heben, Tragen, Halten, Ziehen, Schieben von schweren
Lasten von Hand, geeigneten Hilfsmitteln wie Transport- u. Hubwagen, Flurförder-zeuge (Geh- u. Gabelstapler,
Zugmittel), Krane mit geeigneten LAE (Lastaufnahmeein-richtungen), Gefährdungsanalysen
mit Nachrechnung nach LMM Leitmerkmal-Methoden), ...
(s.u. Prüfungen - Maschinen und SiTec)
3. Schulung/ Unterweisung zu hoch- bzw. tief gelegene Arbeitsplätzen.
Sie verlangen sichere Auf-/ Abstiege wie Leitern, Gerüste, Aufzüge, Hubarbeitsbühnen mit entsprechenden
Absturz-Schutz- u.Rettungsmittel.
(s.u. Prüfungen - Maschinen und SiTec)
4. Hilfe bei der Erstellung des Arbeitsmittel-Prüf-Kataster
(Forderung der BetrSichV)
Die im Vorab genannte Technik, Hilfsmittel wie Anschlagmittel, Lastaufnahme- u. Schutzmittel gehören i.d.R. zu
den gesetzlich "prüfpflichtigen Betriebs- u. Arbeitsmitteln".
(s.u. Prüfungen - sonstige Arbeitsmittel)
5. Hilfe bei der Auswahl geeigneter, innovativer, ergonomischer u.
zweckmäßiger technischer u. sicherheitstechnischer Ausrüstung.
Wir ermitteln für Sie die gesetzlichen Prüferfordernisse und übernehmen bei Bedarf die erforderlichen
regelmäßigen Prüfungen für Ihre Technik sowie das Anlegen u. Führen der zugehörigen
Prüfbücher.
6. Schulung/ Unterweisung zum Gefahrgut-Transport entsprechend GGVSE/ ADR-Straße/
Ausnahme-Regelungen (z.B. Handwerkerregel (50km), Kleinmengen der Bauwirtschaft
(1000 Punkte-Regel), LQ (Begrenzte Mengen),
(s.u. "Schulungen T1 und T2") |
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Zielgruppe:
Industrie, Verwaltung, Handel, Handwerk, Dienstleitungsbranchen aller Art |
Unsere Leistungen für Sie:
1. Gefährdungsanalyse u. Beratung bei Auswahl, Erprobung u. Einkauf geeigneter PSA,
überall dort notwendig, wo techn./org. Schutzmaßn. nicht ausreichen/ nicht anwendbar sind,
um Arbeitnehmer vor schädigenden Folgen aus betrieblich notwendigem Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen u.
bei gefährlichen Arbeiten ausreichend zu schützen.
(prakt. Unterstützung von Herstellern u. Fachleuten der Berufsgenossenschaften möglich)
- Atemschutz (gegen schädliche Gese, Dämpfe, Nebel, Stäube),
- Handschutz (Handschuhe für trockene und nasse Arbeiten, Hitze- und Kälteschutz,
Schutz vor mechanischen Gefahren wie Schlag, Stich und Schnitt, Schutz vor chemischen
und biologischen Stoffen,...)
- Hautschutz-, Hygiene- u. Desinfektionsmittel (vor-/während-/nach d. Arbeit)
entsprechend betrieblich angepasstem Hautschutz-/Hygiene-/Desinfektionsplan,
- Augenschutz vor chemischen (Rauche, Nebel, Dämpfe) und mechanischen (Stäube,
Partikel, Späne) Einwirkungen,
- Fgußschutzg in Form von Sicherheits- bzw. Schutzschuhen (durchtrittsicher, leitfähig,
antistatisch, wärme- oder kälteisolierend, wasserdicht, kraftstoff- und
ölbeständig ...),
- Kopfschutz als Helm, Schutzkappe …
- Gehörschutz/Schallschutzg und Verständigungssicherheit (Stöpsel, Otoplastiken,
Kapselgehörschutz, Schallschutz-Helme, Schallschutz-Anzüge …), Tragedauer, Anpassung,
Pflege
- Schutzkleidung beim Brandschutz, zur Lebensrettung, auf Baustellen, in der Chemie, als
reflektierende Warn-Schutzkleidung im Straßenverkehr,
- Schutzausrüstung gegen Absturz beim Begehen von Kranbahnen, bei Arbeiten in Kanälen/
Gruben/Tankanlagen, für Fassaden- u. Dacharbeiter, bei Rohrleitungs-verlegung, bei
Instandhaltungsarbeiten im Innen- u. Außenbereich, …
2. Regelmäßige Prüfung von PSA
Einige nicht schnell verschleißende PSA bedürfen trotz sorgfältiger, verantwortungs-bewusster Auswahl,
Behandlung u. regelmäßiger Eigenkontrolle durch den Verwender der regelmäßiger
Sachkundeprüfung durch eine befähigte Person,
(Es geht um die Entscheidung: weiterverwenden oder nicht, reparieren, reinigen, entsorgen), um die gewünschten
Schutzwirkungen dauerhaft zu erzielen u. zu sichern.
Siehe auch unter Prüfungen - sonstige Arbeitsmittel |
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Zielgruppe:
Industrie, Handel, Verwaltung, Logistik, Handwerk, Dienstleitungsbranchen aller Art |
Unsere Leistungen für Sie:
1. Mitarbeit an-/Erstellung von Gefährdungsanalysen u.
Explosionsschutz-Dokumenten z.B. für Batterieladestationen, mobile u. stationäre
Gasschweißgeräte, …
2. Unterweisung u. Schulung Ihrer Mitarbeiter zu vorbeugendem und abwehrendem
Brandschutz und Explosionsschutz
- wo arbeitsbedingt Brennstoffe mit Luftsauerstoff u. Zündquellen zusammenkommen
u.sich brennbare/explosible Gasgemische bilden können.
- beim gefährlichen Umgang (Handhabung, Lagerung, Transport)
mit brennbaren Feststoffen (Lager- u. Verpackungsmaterialien, …)
- brennbaren/ brandfördernden Metallen (Natrium, Magnesium, Alu, …)
- brennbaren Flüssigkeiten (Lösemittel, Reiniger, Öle, Fette, Chemikalien, ….)
- brennbaren/ brandfördernden techn. Gasen in Stahlflaschen
(z.B. Acetylen, Sauerstoff, Propan )
- Treibgas-Sprays (in Kosmetik, Farben u. Lacken, Kleber, …)
- bei Vorbereitung/ vor Durchführung von Feuerarbeiten/ Schweißerlaubnis
(Flexen/ Schweißen/ Trennschneiden an/ in Behältern/engen Räumen mit/ohne
Inertisierung, …)
3. Organisieren u. Durchführen von Brandschutz- u. Lösch-Übungen
in Zusammenarbeit Brandschutz-Technik-Herstellern u. Behördengenehmigung
4. Unterstützung bei Planung u. Auswahl geeigneter Löschmittel,
Brandschutztechniken u. Technologien.
(Brandabschnitte, Brandschutztore u.-türen, Notausgänge, Panikschlösser, …)
5. Erstellung von Flucht- u. Rettungsplänen, betrieblicher Brandschutzordnung,
Alarm- u. Notfallplänen
6. Sicherheits- u. Brandschutz-Kennzeichnung von Arbeitsstätten nach BGV A8 Kennzeichnung
von Rohrleitungen mit gefährlichen Inhalten nach DIN 2403 …
Beratung, Vermittlung, Kennzeichnung (auch lang-nachleuchtende Kennzeichnungsmittel |
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Zielgruppe:
Industrie, Handel, Verwaltung, Logistik, Handwerk, Dienstleitungsbranchen aller Art, besonders Baufirmen (Hoch/Tief),
Kanalsanierung, Trinkwasser- u. Abwasseranlagen-Instandhaltung, Garten- u. Landschaftsbau u. –Pflege,
Hausmeisterdienste u. Gebäudereiniger, Fenster-, Glas- u. Fassadenbau, … |
Unsere Leistungen für Sie:
1. Arbeitssicherheits-Begehungen vor Ort u.
Gefährdungsanalysen nach ArbSchG + BetrSichV
z.B. bezogen auf Arbeitsplätze, Ausrüstung, Umfeld
2. Erstellung objekt- u. situationsbezogener Schulungs- u.
Unterweisungsunterlagen, nach denen die Baustellenverantwortlichen
erforderliche Unterweisungen vor Ort selbst ausführen können.
3. Unterweisung Ihrer Mitarbeiter im arbeitsschutzgerechten Verhalten
für Gewerke: Hoch- u. Tiefbau, Kanalsanierung u.
Abwassertechnische Anlagen, Garten- u. Landschaftsbau, Hausmeisterdienste u. Gebäudereinigung, …
4. Unterstützung bei Bau-Planung u. Vorbereitung sicherer Baustellentätigkeit
(Umweltverträglichkeit, Arbeitsschutz, Geräte- u. Anlagensicherheit) u.
Wir übernehmen keine Leistungen als SiGeKo
(Sicherheits- u. Gesundheitsschutz-Koordinatoren für Baustellen). |
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