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Wir beraten und unterstützen Sie bei Bedarf vor-, beim- und nach dem Kauf
von Ausrüstungsgegenständen, Schutzmitteln, Maschinen und Anlagentechnik
bezüglich "Sicherer Technik und Sicherer Nutzung"
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Was muß bei der Beschaffung von Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln beachtet werden?
Die Beschaffenheit von Maschinen ist in der Maschinenverordnung (9. GSGV), ihr Einsatz in
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und in Unfallverhütungsvorschriften geregelt.
Prüfen Sie deshalb, dass: |
- die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsforderungen beim Bau der Maschine beachtet werden,
- eine Kennzeichnung der Maschine (CE-Kennzeichen) erfolgte,
- die EG- Konformitätserklärung in deutscher Sprache vorliegt,
- Bescheinigungen von zugelassenen (akkreditierten) Prüf- und Zertifizierungsstellen
für Maschinen mit erhöhter Gefährdung (bestimmte Holzbearbeitungsmaschinen, Pressen und andere)
erteilt wurden,
- die Betriebsanleitung in deutscher Sprache und die technische Dokumentation vorliegen.
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| Wenn eine Frage mit "Nein" beantwortet wird, hat der Hersteller oder lnverkehrbringer
(Händler, Wiederverkäufer ...) nicht ordnungsgemäß gehandelt. Die Maschine ist sicherheitstechnisch
unvollständig und darf nicht in Betrieb genommen werden.
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Informieren Sie sich beim Kauf von Gebrauchtmaschinen über den sicherheitstechnischen Zustand
der Maschine.
Lassen Sie notwendige Nachrüstungen vom Verkäufer durchführen und lassen Sie sich vom Verkäufer
schriftlich bestätigen, daß die Maschine den geltenden Bestimmungen entspricht.
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| Unklare oder unterlassene Regelungen beim Kauf von Gebrauchtmaschinen bedeuten nachträglich Ärger,
Zeit und kostspielige Umrüstmaßnahmen.
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| Achten Sie vor der Beschaffung von Werkzeugen darauf, dass diese: |
- dem vorgesehenen Einsatzzweck und den vorgesehenen Einsatzbedingungen entsprechen,
- eine gute Qualität (z.B. mit Gütezeichen) aufweisen,
- auf Sicherheit geprüft sind (z.B. GS-Zeichen),
- ergonomisch gestaltet (z.B. handgerechte Form der Griffe) sind.
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| Informieren Sie sich bei uns oder in Ihren Planungsabteilungen, im Sicherheitsbereich ihres
Betriebes, bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft und weiteren Quellen, wenn Unklarheiten
oder Bedenken beim Kauf von Maschinen bestehen.
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Quelle: BGI 741 = ZH1/33 Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben
Weitere Informationen enthalten: GSG; GSGV; ProdHaftG; ZH 1/71 Sicheres Arbeiten mit Handwerkzeugen
Datei: Kauf von Maschinen.pdf 3.1.01 Mengert, Arbeitssicherheit Glauchau
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