Unsere Prüfdienstleistungen im Bereich Maschinen und SiTec


Zielgruppe:

Industrie, Handwerk, Dienstleitungsbranchen aller Art, besonders kleine u. mittlere Unternehmen, die Ihren Rechtspflichten zur Gefährdungsanalyse entspr. ArbSchG (seit 1997) u. BetrSichV (seit 2002) noch immer nicht nachgekommen sind

Unsere Leistungen für Sie:

1. Wir erstellen Gefährdungsanalysen für Fertigungsbereiche, Maschinen, Arbeitsplätze, Personen, mit Dokumentation n. Arbeitsschutzgesetz §§ 5 u. 6.

2. Wir prüfen u. dokumentieren Ihre "Altmaschinen"(vor 2002 an Mitarbeiter zur Benutzung bei der Arbeit bereitgestellt)  entsprechend Anhang 1 Betriebssicherheits-verordnung u. beraten zu Sicherheits-Lösungen u. Nachrüstungen bei Bedarf.

3. Wir beraten u. unterstützen von der Planung über Aufstellung, Nutzung, Wartung bis zur Demontage, Entsorgung von Ausrüstungen, Schutzmittel, Maschinen u. Anlagentechnik. "Sichere Technik + Sicherere Nutzung"

Info:

Was ist bei Beschaffung von Maschinen, Anlagen u. Betriebsmitteln zu beachten?

  • Marktfähigkeit von Maschinen (Geräte- u. Produktsicherheitsgesetz –GPSG+VO)
  • Mindest-Beschaffenheitsanforderungen (Anh. d. Maschinenverordnung - 9. GPSGV)
  • Sichere Bereitstellung zur Nutzung - Maschinen u. sonst. Arbeitsmittel und

Erhalten des Sicheren Zustandes (Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV), Unfallverhütungsvorschriften (BGV) , Technischen Regeln u. Normen.

Prüfen Sie deshalb, dass:

  • die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsforderungen bereits beim Bau der     Maschine vom Hersteller beachtet werden,
  • die CE-Kennzeichnung an der Maschine erfolgte,
  • die EG- Konformitätserklärung in deutscher Sprache vorliegt,
  • Bescheinigungen von zugelassenen (akkreditierten) Prüf- und Zertifizierungsstellen für     Maschinen mit erhöhter Gefährdung (sog. Anh.4-Maschinen: z.B. einige     Holzbearbeitungsmaschinen, Pressen und andere) erteilt wurden,
  • Betriebsanleitung und technische Dokumentation in deutscher Sprache vorliegen

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Wenn eine Frage mit "Nein" beantwortet wird, hat der Hersteller oder lnverkehrbringer (Händler, Wiederverkäufer ...) nicht ordnungsgemäß gehandelt. Die Maschine ist sicherheitstechnisch unvollständig und darf nicht in Betrieb genommen werden.
Informieren Sie sich beim Kauf von Gebrauchtmaschinen über den sicherheitstechnischen Zustand der Maschine. Lassen Sie notwendige Nachrüstungen vom Verkäufer durchführen. Lassen Sie sich vom Verkäufer schriftlich bestätigen, daß die Maschine den geltenden Bestimmungen entspricht.

Unklare oder unterlassene Regelungen beim Kauf von Gebrauchtmaschinen bedeuten nachträglich Ärger, Zeit und zusätzliche Kosten.

Achten Sie vor der Beschaffung von Werkzeugen darauf, dass diese:

  • vorgesehenem Einsatzzweck u. Einsatzbedingungen entsprechen,
  • eine gute Qualität (z.B. mit Gütezeichen) aufweisen,
  • auf funktionelle Sicherheit geprüft sind (z.B. GS-Zeichen),
  • ergonomisch gestaltet sind (z.B. handgerechte Form der Griffe)

Informieren Sie sich in Ihrer Planungs- od. Sicherheitsabteilung, bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder auch bei uns, wenn Unklarheiten/Bedenken bereits bei der Vorbereitung zum Kauf von Maschinen bestehen.

Quelle: BGI 741 Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben
Weitere Informationen enthalten:
GPSG; GPSGV; ProdHaftG; ZH 1/71 Sicheres Arbeiten mit Handwerkzeugen
Datei: Kauf von Maschinen.pdf 3.1.01 Mengert, Arbeitssicherheit Glauchau

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